
Tippgeber/Namhaftmacher
Tippgeber und Namhaftmacher stellen den ersten Kontakt her und vermitteln interessierte Personen an lizenzierte Finanzdienstleister (wie Vermögensberater oder Banken), ohne dabei selbst eine Finanzberatung durchzuführen.
Der Finanzmarkt ist riesig und unübersichtlich. Man weiß, dass man sich beraten lassen sollte, aber die größte Sorge ist oft: Wie finde ich einen Berater, dem ich wirklich vertrauen kann?
Hier kommen Tippgeber oder Namhaftmacher ins Spiel. Sie vermitteln potenzielle Kundinnen und Kunden an Finanzdienstleister wie gewerbliche Vermögensberater, Wertpapierunternehmen oder Kreditinstitute. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Termine zu vereinbaren oder Kontaktdaten von Interessenten mit deren Einverständnis weiterzugeben.
Was ein Tippgeber tut. Und was nicht:
- Er tut: Ihnen einen Weg zu einem Experten (z.B. einem gewerblichen Vermögensberater) ebnen.
- Er tut NICHT: Sie beraten, Ihnen Produkte empfehlen oder Ihre finanzielle Situation analysieren. Das ist gesetzlich streng geregelt und die Aufgabe des eigentlichen Experten.
Die Tätigkeit der Tippgeber/Namhaftmacher ist in Österreich ein freies Gewerbe, das heißt, es sind keine Ausbildungen, Meisterprüfung oder ähnliche Nachweise erforderlich.
