
Pfandleiher
Pfandleiher gewähren Privatpersonen und Unternehmen kurzfristige Darlehen und erhalten als Sicherheit im Gegenzug die Übergabe einer beweglichen Sache (Pfandobjekt), ohne dass eine klassische Bonitätsprüfung erforderlich ist.
Sie benötigen kurzfristig und schnell Bargeld, möchten aber keinen langwierigen Kreditprozess durchlaufen oder sich persönlich verschulden? Manchmal liegt die Lösung bereits bei Ihnen zu Hause.
Ein Pfandleiher bietet eine diskrete und unbürokratische Lösung: Sie erhalten ein Darlehen gegen die Übergabe einer beweglichen Sache (wie Schmuck, Uhren oder Technik). Sie bekommen sofort Bargeld, ohne Bonitätsprüfung und ohne persönliche Haftung über das Pfand hinaus.
Ist das seriös und fair?
- Geregelte Rahmenbedingungen: Das Gewerbe der Pfandleiher ist in der österreichischen Gewerbeordnung als freies Gewerbe geregelt. Es müssen dennoch die allgemeinen gewerberechtlichen Vorschriften eingehalten werden, etwa in Bezug auf Buchführung, Verbraucherschutz und Pfandbewertung. Das schützt Sie vor unseriösen Praktiken.
- Transparenter Prozess: Die Bewertung erfolgt professionell, die Zinsen und Gebühren werden klar kommuniziert.
- Ihre Chance auf Rückkauf: Sie verkaufen Ihren Gegenstand nicht, sondern hinterlegen ihn nur als Sicherheit. Sie haben jederzeit das Recht, ihn innerhalb der vereinbarten Frist wieder auszulösen.
Eine Pfandleihe kann eine sinnvolle Lösung sein, um einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überbrücken.
Unsere Kunden möchten einen kurzfristigen finanziellen Engpass schnell und unbürokratisch überbrücken.
Der Kunde kann verschiedenste Wertgegenstände verpfänden. Das können Autos, elektronische Geräte, wie etwa ein Laptop oder ein Handy, Schmuck, aber auch eine Lebensversicherung sein.
Der Kunde bringt uns den Wertgegenstand. Der Wertgegenstand wird begutachtet und der Darlehenswert geschätzt. Die Darlehenshöhe ist je nach Pfandgegenstand verschieden und hängt vom aktuellen Wiederverkaufswert der Sache ab. Zur Orientierung kann man mit etwa 50 % des Zeitwerts rechnen. Dieser orientiert sich z.B. beim Auto nach der Eurotaxliste, beim Goldschmuck nach dem aktuellen Goldwert. Nach Unterzeichnung des Pfandvertrags wird dem Kunden ein Pfandschein übergeben und das Darlehen ausbezahlt bzw. überwiesen.
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